Aktuelle Regelungen!
Neue Regelungen!
Inzidenzstufe 1 (unter 10) & Inzidenzstufe 2 (10 bis 35)
In Inzidenzstufe 1 gibt es keine Einlassbeschränkungen mehr für die Fitnessstudios und die Testpflicht entfällt für die Trainierenden. Allerdings müssen weiterhin die Kontaktdaten hinterlassen werden. Außerdem herrscht nach wie vor Maskenpflicht im Studio. Die Maske darf lediglich bei der Übungsausführung abgenommen werden. Anschließend muss sie wieder Mund und Nase bedecken.
Inzidenzstufe 2 (10 bis 35)
Es gelten dieselben Regelungen wie in Inzidenzstufe 1
(Stand 28.06.2021)