Aktuelle Anpassungen der Ausnahmen bei der 2G+ Regelung
Aktuelle Anpassungen der Ausnahmen bei der 2G+ Regelung
Ausgenommen von einem zusätzlichen Test sind dann nur noch:
- Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben.
- Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
- Personen, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben.
- Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.