Aktuelle Anpassungen der Ausnahmen bei der 2G+ Regelung

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Aktuelle Anpassungen der Ausnahmen bei der 2G+ Regelung

Aktuelle Anpassungen der Ausnahmen bei der 2G+ Regelung

Ausgenommen von einem zusätzlichen Test sind dann nur noch:

  • Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben.
  • Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  • Personen, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben.
  • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.

Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neue-corona-regeln-ab-dem-27-dezember-2021/

 

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